Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Hier geht es um gezielte Projekte und zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben. Es sind Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Sie sollen – im Rahmen der Selbsthilfearbeit – besonders dazu beitragen, die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken.
Beispiele für Projekte:
- Veranstaltungen z.B. Gesundheitstage, Symposien, Patiententage, Angehörigentreffen, Fachtage, Selbsthilfetage, Jubiläumsveranstaltungen
- Plakataktionen, Werbespots
- Besondere Kursangebote oder Workshops für die ganze Gruppe
- Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige
- Themenspezifische Fachveranstaltungen im Rahmen von Gremiensitzungen
Seit 2020 können Sie also zu den bisher pauschal geförderten Aufwendungen für die regelmäßige Selbsthilfearbeit eine Förderung für die folgenden Aufwendungen unkompliziert im Rahmen der Pauschalförderung beantragen: Förderverfahren und die Zuordnung Pauschal- / Projektförderung
Die Aktivitäten die wir entsprechend den rechtlichen Vorgaben nicht fördern dürfen finden Sie hier.
Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung gibt es keine Antragsfrist: Anträge auf Projektförderung können bis zum 31.12. des laufenden Jahres direkt bei der von Ihnen favorisierten Krankenkasse vor Ort gestellt werden.
Anträge
Fragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Beginn eines Projektes bei der/dem von Ihnen favorisierten Krankenkasse/-verband nach, ob die Förderung möglich ist bzw. noch Fördergelder vorhanden sind. Ein Projektantrag kann bei einer einzelnen Krankenkasse oder bei mehreren Krankenkassen gestellt werden. Bei mehreren Kassen erfolgt dann eine anteilige Finanzierung.
Erläutern Sie bitte gezielt die Eckpunkte Ihres geplanten Projektes, da die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung bei den einzelnen Krankenkassen variieren kann. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von Ihrer ausgewählten Krankenkasse.
Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen an die entsprechende Krankenkasse.
Übrigens: Die Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg unterstützen Sie gern bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Selbsthilfegruppe sowie bei Fragen zu Ihren Anträgen – hier finden Sie eine aktuelle Adressliste der Selbsthilfekontaktstellen der LAG KISS .
Was passiert mit Ihrem Antrag?
Wie der Name schon sagt, setzen die jeweiligen Krankenkassen-/verbände die krankenkassenindividuelle Förderung in eigener Verantwortung um: Die jeweiligen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände entscheiden selbst über die Bewilligung Ihres Antrages und die Höhe der Bezuschussung – natürlich im Rahmen des Leitfadens Selbsthilfeförderung.
Es gibt kassenspezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte, die leider nicht alle abgebildet werden können. Hier ist der betreffende GKV-Partner Ihr direkter Ansprechpartner.
Nebenbestimmungen
Wir als Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind gesetzlich verpflichtet, die Regeln für die Selbsthilfeförderung durch Allgemeine Nebenbestimmungen festzulegen. Diese bilden die Basis und sind sozusagen die „Spielregeln“, wie die Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg abläuft. Sie sind Bestandteil der
- Antragsformulare
- und unserer Bewilligungsschreiben.
Bitte lesen Sie diese aufmerksam vor Ausfüllen Ihres Antrages durch. Beachten Sie bitte unbedingt die „Spielregeln“ sonst können wir Ihren Antrag leider nicht fördern!
Fehlbedarfsfinanzierung
Die Projektförderung wird vorrangig als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bei dieser Finanzierung werden die ankerkannten förderfähigen Ausgaben und die Eigenmittel und sonstige Einnahmen Ihrer Selbsthilfegruppe ermittelt. Aus dieser Differenz ergibt sich die zu beantragende Fördersumme. Einsparungen oder Mehreinnahmen führen grundsätzlich zu einer entsprechenden Rückzahlung der Fördermittel oder können ggfs. angerechnet werden. Bitte besprechen Sie dies mit der gewählten Krankenkasse.
Wichtig zu wissen:
Die Bewilligung der Gelder in der Projektförderung erfolgt immer unter Vorbehalt. Erst nach Vorliegen aller Unterlagen und Versand Ihres Nachweises der Mittelverwendung ist das Verfahren rechtlich abgeschlossen.