Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:
- Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
- Büroausstattung und Sachkosten (z. B. Büromöbel, PC, Notebook, Beamer, Standard-Softwareprogramme, Antivirenschutz-Programme, Drucker/-zubehör, Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen, Porto, Telefon)
- Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
- Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs
- Rechtsberatungskosten für: Eintragung Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung bzw. Fusion des Vereins, Klärung von Datenschutzanforderungen
- Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden, Inventar- und Elektronikversicherung
- Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (z. B. Kosten für: Hardware wie Webcam/ Headset, Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme, Unterhalt/ Betriebskosten, Relaunches, Updates)
- Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer, Internetauftritte, Social Media-Auftritte, regelmäßige Videos oder Podcasts) einschließlich Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit, Aufwendungen zu deren Verteilung
- Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, PC-Schulungen)
- Ausgaben für das Wissensmanagement (z. B. für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools)
- Tagungs-/ Kongress- und Messebesuche (Teilnahme, auch mit eigenem Stand)
- Reisekosten im Rahmen von Vergabesitzungen
- Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen, einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (z.B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/ Jahresversammlungen, Delegiertenversammlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats und Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen). –Fußnote 19: Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Landesreisekostengesetze förderfähig-
- Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
- Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. für Kongresse, Patienten/-innentage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulungen für ehrenamtlich Tätige), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden haben. Hierzu zählen auch Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. für Gebärden- und Schriftdolmetschung)
Seit 2020 können Sie also zu den bisher pauschal geförderten Aufwendungen für die regelmäßige Selbsthilfearbeit eine Förderung für die folgenden Aufwendungen unkompliziert im Rahmen der Pauschalförderung beantragen: Förderverfahren und die Zuordnung Pauschal- / Projektförderung
Antragsfrist
Senden Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die jeweils federführende Krankenkasse.
Ausnahme: Neu gegründete Selbsthilfegruppen können jeweils bis zum 31.10. eines Jahres einen Antrag stellen.
Anträge
Die entsprechenden Anträge finden Sie hier
Zur Unterstützung und zum leichteren Ausfüllen haben wir für Sie eine Ausfüllhilfe mit Checkliste zusammengestellt. Dort finden Sie alle wichtigen Hinweise zu den einzelnen Punkten. Wir empfehlen Ihnen, beim Ausfüllen des Antrages parallel mit der Ausfüllhilfe die einzelnen Positionen durchzugehen. Damit haben Sie die höchste Gewähr, dass alle notwendigen Inhalte passen! Die Ausfüllhilfe finden Sie hier
Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an die federführende Krankenkasse in Ihrer Region. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner.
Übrigens: Die Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg unterstützen Sie gern bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Selbsthilfegruppe sowie bei Fragen zu Ihren Anträgen – hier finden Sie eine aktuelle Adressliste der Selbsthilfekontaktstellen der LAG KISS .
Haben Sie Fragen oder sind Sie sich bei bestimmten Sachverhalten nicht ganz sicher? Gerne dürfen Sie uns im Vorfeld Ihrer Antragsstellung einfach anrufen. Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass Sie uns zusammen mit dem neuen Förderantrag den Nachweis über die Verwendung der Mittel des Vorjahres senden:
Nachweis über Mittelverwendung
Damit Sie jeweils im neuen Jahr Fördergelder beantragen können, muss die Verwendung der Fördermittel aus dem vorherigen Jahr nachgewiesen werden: Dieser Nachweis muss bis zum 31.03. im Folgejahr eingegangen sein. Sie bestätigen als Fördermittelempfänger, dass Sie im Rahmen der Pauschalförderung die Gelder ausschließlich für satzungsgemäße gesundheitsbezogene Selbsthilfeausgaben verwendet haben.
Verwenden Sie bitte für den Nachweis einfach die mit unserem Bewilligungsschreiben mitgeschickten Vordrucke.
Tipp: Reichen Sie den Nachweis einfach gemeinsam mit dem neuen Antrag ein! Wenn Sie im Vorjahr keinen Antrag gestellt haben, ist dafür auch kein Nachweis erforderlich. Schicken Sie uns in diesem Fall nur Ihren neuen Antrag zu.
Es gibt zwei unterschiedliche Verwendungsnachweise, abhängig von der Fördersumme:
a.) Verwendungsbestätigung für Förderbeträge bis 799,00 EUR
Sie als Fördermittelempfänger bestätigen, dass Sie die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend der Satzung verwendet haben. Es sind keine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und kein Tätigkeitsbericht anzufertigen.
b.) Verwendungsnachweis für Förderbeträge ab 800,00 EUR
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie Ihrem kurzen Tätigkeitsbericht, der beschreibt, was Sie im vergangenen Jahr an Gruppenprogramm umgesetzt haben. Bitte erstellen Sie als zahlenmäßigen Nachweis eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben.
Sie als Fördermittelempfänger bestätigen uns, dass Sie die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend der Satzung verwendet haben.
Nebenbestimmungen
Wir als Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind gesetzlich verpflichtet, die Regeln für die Selbsthilfeförderung durch Allgemeine Nebenbestimmungen festzulegen. Diese bilden die Basis und sind sozusagen die „Spielregeln“, wie die Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg abläuft: Sie sind Bestandteil der
- Antragsformulare
- und unserer Bewilligungsschreiben.
Bitte lesen Sie diese „Spielregeln“ aufmerksam vor Ausfüllen Ihres Antrages durch und beachten sie unbedingt, sonst können wir Ihren Antrag leider nicht fördern!
Was passiert mit Ihrem Antrag?
Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem regionalen Fördergremium besprochen. Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen an sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen. Die Koordinierung übernimmt jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter einer Krankenkasse.
Festbetragsfinanzierung
Die Förderung der Selbsthilfemaßnahmen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pauschalförderung erfolgt für die Selbsthilfegruppen in Form von festen Beträgen. Die gewährte Summe bleibt in voller Höhe bei Ihnen als Selbsthilfegruppe, auch wenn es zu Einsparungen oder höheren tatsächlichen Einnahmen kommt als geplant.
Es gibt nur eine Ausnahme: Liegen Ihre tatsächlichen Gesamtausgaben unter unserem bewilligten Festbetrag, müssen wir den Festbetrag auf die tatsächlichen Gesamtausgaben herunterkürzen. Das ist gesetzlich so vorgegeben – bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wichtig zu wissen:
Die Bewilligung der Gelder in der Pauschalförderung erfolgt immer unter Vorbehalt. Erst nach Vorliegen aller Unterlagen und Versand Ihres Nachweises der Mittelverwendung ist das Verfahren rechtlich abgeschlossen.