September 2024: Online-Fachtagung der SEKiS Baden-Württemberg mit öffentlichen Vorträgen am 17.10.2024
Die Veranstaltung „Mutig in die Zukunft“ bietet eine Mischung aus öffentlichen Online-Vorträgen für Selbsthilfeinteressierte, Netzwerkpartner*innen, Interessenverbände und Menschen aus Politik und Öffentlichkeit, sowie einer internen Zukunftswerkstatt für Fachkräfte der Selbsthilfe. Die öffentlichen Online-Vorträge finden am Donnerstag, 17.10.2024 statt, zu denen wir herzlich einladen. Weitere Informationen zu den Vorträgen und das Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.sekis-bw.de/anmeldung-fachtagung-onlinevortraege-2024/
Der Anmeldeschluss ist am 07.10.2024, die SEKiS freut sich auf Ihre Anmeldung.
Die Gesellschaft befindet sich in einem stetigen Wandel. Der Selbsthilfebereich darf seine Konzepte kontinuierlich anpassen, um relevant zu bleiben und effektiv auf neue Bedürfnisse zu reagieren. „Mutig in die Zukunft“ ist eine notwendige Fortbildung, die aktuelle Weltlage ist zuweilen entmutigend. Die Fähigkeit, positive Zukunftsszenarien zu entwickeln, ist entscheidend für die Motivation und Richtung für Mitarbeitenden in Selbsthilfekontaktstellen sowie Mitwirkende in Selbsthilfegruppen. Die Fortbildung fördert kreatives und zukunftsorientiertes Denken und hilft dabei Unsicherheiten und Ängste abzubauen und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.
September 2024: Es sind noch ausreichend Mittel für Projektförderung vorhanden – stellen Sie gern Ihren Antrag!
Wenn Sie (SHO/SKS/SHG) noch für dieses Jahr Ideen zu einem oder mehreren Projekt(en) haben -wie z. B. eine Plakataktion, einen Kino-/Werbespot, besondere Kurs-/Workshop-Angebote für die Gruppe, Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige oder Veranstaltungen wie z.B. Gesundheitstage, Patiententage, Angehörigentreffen, Selbsthilfetage- dann schicken Sie uns Ihren Antrag/Ihre Anträge einfach zu. Wir freuen uns darauf, denn wir haben noch Mittel für Sie zur Verfügung.
Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung gibt es keine Antragsfrist: Anträge auf Projektförderung können bis zum 31.12. des laufenden Jahres direkt bei der von Ihnen favorisierten Krankenkasse gestellt werden – bitte fragen Sie einfach dort nach.
Termin 12.04.2024, 15:00 – 16:30 Uhr: EINFÜHRUNG IN DIE SELBSTHILFE-APP LIKEWISE (online Veranstaltung)
– Digitale Wege zur Unterstützung und Vernetzung von Selbsthilfeaktiven –
Tauchen Sie ein in die Welt der digitalen Selbsthilfe und erfahren Sie, wie moderne Technologie die „klassische“ Selbsthilfearbeit unterstützen und bereichern kann. In dieser Veranstaltung erhalten Sie praktische Einblicke in die Gestaltung und die Nutzungsmöglichkeiten der Selbsthilfe-App LikeWise. Entdecken Sie, wie Sie die App optimal für Ihre Selbsthilfegruppen, Beratungsarbeit oder persönliche Entwicklung einsetzen können.
Die App bietet nicht nur einen Messenger Dienst der allen Datenschutzanforderungen entspricht, sondern die Möglichkeit nach SHG zu suchen, sich zu vernetzen und Hintergrundinfos zu Krankheiten zu recherchieren. Die App ist kostenfrei und deutschlandweit nutzbar. In der Veranstaltung werden sowohl die Inhalte als auch das Handling anschaulich erklärt.
Hier geht es zur Anmeldung: Seminar | Selbsthilfeakademie Sachsen (selbsthilfeakademie-sachsen.de)
Achtung – nur noch bis 31.03. – wichtige Frist für regionale Selbsthilfegruppen!
Nur noch bis Ende März 2024 haben örtliche Selbsthilfegruppen Zeit, ihren Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für dieses Jahr bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen. Im Mai finden dann die regionalen Vergabesitzungen der verschiedenen Förderregionen Baden-Württembergs statt. Dort werden die Anträge in den Gremien besprochen und die Förderbeträge festgelegt.
Hier finden Sie das Antragsformular sowie Adresse/ Ansprechpartner der jeweils federführenden Kasse der Regionen.
Oktober 2022: Anpassung des GKV-Leitfadens zur Selbsthilfeförderung hinsichtlich seiner Regelungen zu den förderfähigen Ausgaben (Abschnitt A.8.2) – Neufassung gilt ab 01.01.2023
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.10.2022 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen Konkretisierungen und einige Ergänzungen zu den im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung im Abschnitt A.8.2 genannten förderfähigen Ausgaben. Dabei folgt der Leitfaden der Systematik, dass die Aufwendungen, die förderfähig sind, auf der Überschriftenebene abschließend definiert sind.
Innerhalb der abschließend definierten Kostenblöcke wurden in den Klammern weitere erläuternde Beispiele aufgenommen, um zu verdeutlichen, welche typischen Kostenpositionen förderfähig sind. Dabei ist die Aufzählung in den Klammern nicht abschließend; weitere Aufwendungen können entsprechend förderfähig sein, sofern sie den definierten Kostenblöcken auf der Überschriftenebene zugeordnet werden können. Aufgrund von Hinweisen aus der Förderpraxis wurden zudem einige weitere Kostenpositionen, die bisher nicht explizit im Leitfaden genannt waren, als förderfähige Aufwendungen ergänzt.
Mit diesen Klarstellungen und Ergänzungen, die im Beirat Leitfaden Selbsthilfeförderung mit den Selbsthilfevertretungen konsentiert werden konnten, soll die Transparenz über die förderfähigen Aufwendungen erhöht und damit zu einer einheitlichen Umsetzung im Förderverfahren beigetragen werden.
Die Regelung zu B.8.2. „Förderfähige Ausgaben“ im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung hat unverändert Bestand.
Der angepasste Leitfaden zur Selbsthilfeförderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, damit die Neuregelungen noch bei der anstehenden Vorbereitung des Förderverfahrens 2023 berücksichtigt werden können.
Interessanter SWR2-Beitrag: Selbsthilfegruppen – was bringt der Austausch unter Betroffenen?
Ob bei einer Krebserkrankung oder Alkoholsucht, Depressionen, Trauer oder Long Covid: Selbsthilfegruppen geben Betroffenen Kraft, um besser mit Krankheit und Sorgen umgehen zu können. Es geht darum, sich gegenseitig beizustehen, selbst organisiert und auf Augenhöhe.
Dabei ersetzen die Gruppen, die auch online stattfinden, keine ärztliche Behandlung oder Psychotherapie. Während die medizinische Fachwelt die Selbsthilfe lange skeptisch beäugte, wird sie heute als vierte Säule im Gesundheitswesen immer weiter gestärkt – und ihr Potenzial erforscht.
Wie wirken Selbsthilfegruppen und wo sind ihre Grenzen? Hören/ lesen Sie gerne hier rein.
(Mit freundlicher Genehmigung des SWR2)
September 2021: Es sind noch ausreichend Mittel für Projektförderung vorhanden – stellen Sie gern Ihren Antrag!
Leider hat auch noch in diesem Jahr die Pandemie einiges durcheinander gebracht und nicht mehr zugelassen. Aber durch Lockerungen und gut geregelte Vorgaben ist doch vieles wieder unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen erlaubt.
Wenn Sie also noch für dieses Jahr Ideen für ein oder mehrere Projekt(e) wie z. B. eine Plakataktion, einen Kino-/ Werbespot, besondere Kurs-/ Workshop-Angebote für die Gruppe, Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige oder Veranstaltungen wie z.B. Gesundheitstage, Patiententage, Angehörigentreffen, Selbsthilfetage haben, dann schicken Sie uns Ihren Antrag/ Ihre Anträge einfach zu – wir freuen uns darauf, denn wir haben noch ausreichend Mittel für Sie zur Verfügung.
Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung gibt es keine Antragsfrist: Anträge auf Projektförderung können bis zum 31.12. des laufenden Jahres direkt bei der von Ihnen favorisierten Krankenkasse vor Ort gestellt werden.
(Coronabedingt) Nicht verausgabte Fördermittel aus 2020
Die Beantragung von Fördergeldern beruht auf einer Planung des kommenden Jahres für die Aktivitäten der Selbsthilfe, wie der Teilnahme an Selbsthilfetagen, Fortbildungen und Kongressen oder der Durchführung von regelmäßigen Veranstaltungen.
Durch die aktuelle Corona-Pandemie wurden in 2020 nicht alle geplanten Aktivitäten durchgeführt und somit auch die beantragten Mittel für diese Aufwendungen nicht benötigt.
Da dies zur Zeit der Vergabe der Fördermittel 2020 nicht absehbar war, wurde auf eine prospektive Kürzung der beantragten Fördersummen für das Jahr 2020 verzichtet. Dies bedeutet, dass die für diese Aufwendungen beantragten Fördermittel bei einer Nichtverwendung nicht für andere Kosten verwendet werden dürfen. Um einen für alle Beteiligten unkomplizierten Weg zu beschreiten, wird auf eine Rückzahlung der nicht verausgabten Fördermittel verzichtet und es erfolgt eine Anrechnung bzw. Übertragung für das Jahr 2021.
Seit 01.01.2020: Anpassung des Förderverfahrens sowie neue Zuordnung Pauschal-/ Projektförderung nach Änderung des § 20h SGB V
Die Selbsthilfe-Fördermittel für die Pauschal- und Projektförderung werden seit 01.01 2020 anders verteilt: Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände stellen künftig mindestens 70 % für die gemeinschaftliche Pauschalförderung zur Verfügung, für die Projektförderung verbleiben den Krankenkassen dann noch 30 % der Fördermittel. Diese Budgetverschiebung wirkt sich auf das Förderverfahren und die Zuordnung Pauschal- / Projektförderung für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg aus: seit 01.01.2020 können Sie zusätzlich zu den bisher pauschal geförderten Aufwendungen für die regelmäßige Selbsthilfearbeit gewisse (bisher als Projekt geförderte) Vorhaben und Aktivitäten unkompliziert im Rahmen der Pauschalförderung beantragen.
Juli 2020: Es sind noch ausreichend Mittel für Projektförderung vorhanden – stellen Sie gern Ihren Antrag!
Leider hat die Pandemie in diesem Jahr vieles durcheinander gebracht und einiges nicht mehr zugelassen. Aber nach und nach kommen mehr Lockerungen und vieles ist wieder unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen erlaubt.
Wenn Sie noch für dieses Jahr Ideen für ein oder mehrere Projekt(e) wie z. B. eine Plakataktion, einem Kinospot, Workshop für die Gruppe oder Gesundheitstage haben, dann schicken Sie uns Ihren Antrag/ Ihre Anträge einfach zu – wir freuen uns darauf, denn wir haben noch Mittel für Sie zur Verfügung.
Januar 2020: Informationsblatt zur Neuregelung der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V zum 01.01.2020
Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V geändert. Ab dem 01.01.2020 müssen die Selbsthilfe-Fördermittel, für die Pauschal- und Projektförderung, anders verteilt werden. Eine Übersicht über die Änderungen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
November 2019: Neuregelung der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V zum 01.01.2020
Ab dem 01.01.2020 gelten hinsichtlich der Vergabe der Fördermittel neue Vorgaben. Der Gesetzgeber hat den § 20h SGB V neu gefasst und die Aufteilung der Fördermittel verändert. Analog dazu wird der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst.
Für die Selbsthilfeförderung hat dies zur Folge, dass ab 2020 70 % der Fördermittel für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Verfügung stehen und 30 % für die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Ziel der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg ist es, auch bei veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen eine verlässliche finanzielle Förderung auf allen Ebenen der Selbsthilfe zu gewährleisten. Um das sicherzustellen, sollen bisherige Projekte, welche z. B. den Kategorien „Regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Schulungen“, zugeordnet werden können, über die Pauschalförderung finanziert werden.
Für die regionalen Selbsthilfegruppen wurde außerdem im Leitfaden neu definiert, dass für ausschließlich im Internet agierende Initiativen eine Förderung über die Pauschalförderung ausgeschlossen ist. Dies betrifft z. B. Foren-, Chat- oder Social-Media-Gruppen. In der Projektförderung ist bei Internetinitiativen eine Anschubfinanzierung möglich, wenn das langfristige Ziel die Etablierung einer Selbsthilfegruppe ist. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Ebenfalls wird darin festgehalten, dass eine bundeslandübergreifende Selbsthilfegruppe dort ihren Antrag zu stellen hat, wo sich ihr Sitz befindet. Auf Bundesebene müssen lediglich Anträge gestellt werden, wenn es sich um eine Selbsthilfegruppe zu seltenen Erkrankungen handelt, die über keinen Landes- oder Bundesverband verfügt.
August 2018: GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wurde aktualisiert – Neufassung gilt ab 01.01.2019
Die Krankenkassen/-verbände auf Bundesebene und die Vertreter/-innen der Selbsthilfe haben im August 2018 eine überarbeitete Fassung des Leitfadens für Selbsthilfeförderung beschlossen. Anlass für die Überarbeitung waren u. a. die mit dem Präventionsgesetz 2016 erhöhten Fördermittel sowie vereinzelte Hinweise auf Änderungsnotwendigkeiten aus der Förderpraxis.Die jetzt verabschiedete Überarbeitung betrifft im Wesentlichen Detailaspekte und Klarstellungen, beispielsweise
- gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können auch bezuschusst werden, wenn sie sich mit mehreren Krankheiten bzw. Krankheitsfolgen gemäß Krankheitsverzeichnis befassen
- Anträge und Verwendungsnachweise müssen immer von zwei legitimierten Vertreterinnen oder Vertretern des Antragstellers unterzeichnet werden (Sicherstellung Vier-Augen-Prinzip)
- und einiges andere mehr
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Vertreter/-innen maßgeblicher Spitzenorganisationen, die die Interessen der Selbsthilfe wahrnehmen, weiterentwickelt.
August 2018: SHILD-Studie ist veröffentlicht
Das Bundesgesundheitsministerium finanzierte in einem 6jährigen Projekt diese Studie zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Deutschland. 5000 Menschen rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe beteiligten sich und beantworteten Fragen zu Entwicklungen, Wirkungen und Perspektiven der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die interessanten Ergebnisse finden Sie hier.
Mai 2018: SEKIS – Landeskontaktstelle startet zum April in Baden-Württemberg
Seit April diesen Jahres unterstützt die neu geschaffene „SEKIS Baden-Württemberg“ durch Juliane Loef (Dipl. Pädagogin und Versicherungskauffrau) landesweit alle Selbsthilfekontaktstellen. Im Vordergrund stehen die Weiterentwicklung von Selbsthilfeangeboten, die Vernetzung und Kooperation im System aus sozialpolitischen Entscheidungen, dem Gesundheitsbereich sowie aller sozialen Dienstleistungen der Wohlfahrtsverbände.
Träger der SEKIS Baden-Württemberg ist der Verein „Selbsthilfekontaktstellen Baden-Württemberg e.V.“ Durch die Förderung der gesetzlichen Krankenkassen Baden-Württembergs konnte die Stelle eingerichtet werden, die zukünftig auch durch das Sozialministerium mitfinanziert werden soll.
Weitere Informationen sowie Kontaktdaten erhalten Sie hier.
April 2018: Die neuen Zahlen sind da! ⇒ Übersicht Fördersummen 2018
Insgesamt stehen von den gesetzlichen Krankenkassen/-Verbänden für die Pauschalförderung der Selbsthilfe in Baden-Württemberg im Jahr 2018 4.542.766,70 Euro zur Verfügung.
Eine detaillierte Auflistung der Mittel, die 2018 für die Pauschalförderung in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, finden Sie hier: Pauschalfördermittel 2018
November 2017: Aktualisierungen in den Antragsformularen
Aufgrund zahlreicher notwendiger Änderungen haben wir für Sie Antragsformulare und teilweise die Anlagen überarbeitet, und stellen Ihnen diese ab sofort auf unserer GKV-Seite zur Verfügung.
Die Änderungen betrafen
–> die neutralen Antragsformulare zur Projektförderung für Landesorganisationen und für Kontaktstellen
Im Einzelnen:
- die Datenverwendungserklärung wurde überarbeitet und in das Antragsformular integriert
- bitte beachten: pro Projekt kann in Zukunft Antrag bei maximal einer Kasse gestellt werden
- weniger Anlagen sind beizufügen
- Notwendigkeit der zweiten Unterschrift auf Antrag und Verwendungsnachweis
Sie finden die Formulare jeweils unter gewohntem Pfad „Antragsformulare“, oder direkt hier für Landesorganisationen und Kontaktstellen.
–> die Formulare zur Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen (Antrag, Merkblatt, Verwendungsnachweise) – Sie finden die Formulare unter gewohntem Pfad, oder direkt hier:
– Antrag auf Pauschalförderung
– Merkblatt und Ausfüllhilfe für Selbsthilfegruppen
– Verwendungsnachweis bis 799 €
– Verwendungsnachweis ab 800 €
April 2017: Die neuen Zahlen sind da! ⇒ Übersicht Fördersummen 2017
Insgesamt stehen von den gesetzlichen Krankenkassen/-Verbänden für die Pauschalförderung in Baden-Württemberg im Jahr 2017 4.436.542,39 Euro für die Selbsthilfe zur Verfügung.
Eine detaillierte Übersicht jetzt auch für 2017 finden Sie hier.
März 2017: Krankenkassen-neutrale Projektförderanträge für Landesorganisationen und Kontaktstellen ab jetzt auf unserer GKV-BW-Internetseite
Damit Sie nicht nur über die von Ihnen gewählte Krankenkasse, sondern auch unkompliziert direkt an das jeweilige aktuelle Antragsformular kommen, halten wir die beiden Projektförderanträge für Landesorganisationen und Kontaktstellen ab sofort als beschreibbare pdf-Datei auf unserer GKV-BW-Internetseite für Sie zum Abruf bereit. Sie finden den Antrag jeweils unter der Rubrik
- Landesorgansiationen, Antragsformulare, Projektförderung oder
- Kontaktstellen, Antragsformulare, Projektförderung
oder direkt über diese Links.
Januar 2017: „Selbsthilfe – Gemeinsam sind wir stark“
ist der Grundgedanke, der hinter allen Selbsthilfegruppen, -Kontaktstellen und Landesverbänden der Selbsthilfe steht. Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern diese im Jahr 2017 mit einem nochmals erhöhten Satz: für jeden Versicherten steht ein Betrag von 1,08 Euro zur Verfügung.
Es gibt 2 Förderstränge, für die die Gelder wieder jeweils zur Hälfte eingesetzt werden sollen: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Stellen Sie also Ihre Förderanträge für 2017 gerne bei den aufgeführten Ansprechpartner. Sie finden diese in der jeweiligen Rubrik der Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen.
18. März 2016:
Endlich ist es soweit: die Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung ist seit 18. März 2016 online!
Unter der Adresse www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de finden Sie die Rahmenbedingungen und alle wichtigen Hinweise zur Selbsthilfeförderung durch die GKV in Baden-Württemberg, Informationen zu den Förderverfahren sowie die Antragsformulare und die Kontaktdaten aller Ansprechpartner für die Selbsthilfe in Baden-Württemberg.
Insbesondere der Förderstrang der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (auch Pauschalförderung genannt) ist umfassend und durchgängig dargestellt, da er einheitlich und gemeinschaftlich durch uns als GKV in Baden-Württemberg erfolgt.
Bei der individuellen Projektförderung gibt es bei den einzelnen Krankenkassen spezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte – sprechen Sie bitte den betreffenden GKV-Partner direkt an.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg für Ihre Selbsthilfearbeit und hoffen, dass die Homepage Sie dabei unterstützt.
Lob, Kritik, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihre GKV-Selbsthilfeförderung