Zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf der Bundes-, Landes- und regionalen Ebene hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Grundsätze aufgestellt.
Diese Fördergrundsätze wurden durch den GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene unter beratender Beteiligung der Selbsthilfevertretungen entwickelt und sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zusammengefasst.
Hier finden Sie den seit 01.01.2023 gültigen, aktuellen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2023 . Der Leitfaden ist vom 10. März 2000, und hier in der letzten Fassung vom 21. Oktober 2022 dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.gkv-spitzenverband.de