Bild Formulare

Antragsformulare

I. Pauschalförderung

Die Formulare sind als beschreibbares PDF hinterlegt. Bitte speichern Sie das jeweilige PDF vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Rechner. Um die hinterlegten Funktionen fehlerfrei zu gewährleisten, öffnen Sie das PDF von dort aus bitte zwingend mit der aktuellen Version des ADOBE READER (diese finden Sie links).

Diese Formulare überarbeiten wir momentan, und stellen sie Ihnen an dieser Stelle bald aktuell wieder zur Verfügung. 

Antrag Pauschalförderung

Verwendungsnachweis

Antrag Ausfüllhilfe

Merkblatt zur Selbsthilfeförderung für Landesorganisationen

Senden Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.03. (Antragseingang) des jeweiligen Förderjahres per Post an:

GKV-Gemeinschaftsförderung BW
c/o AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung
Unternehmensbereich Gesundheit
Geschäftsbereich Ganzheitliche Gesundheitsberatung
Deborah Crazzolara
Presselstraße 19
70191 Stuttgart

deborah.crazzolara@bw.aok.de

Telefon 0711 6525-23298

Bitte beachten Sie:

Nur vollständige Antragsunterlagen gewährleisten die abschließende Prüfung Ihres Förderantrages. Deshalb sind bei der Beantragung pauschaler Fördermittel bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung BW“ alle notwendigen/ aufgeführten Antragsunterlagen einzureichen.

Nicht ordnungsgemäße ausgefüllte Anträge werden nicht angenommen bzw. abgelehnt.

Komplette Anträge müssen spätestens bis zur Antragsfrist am 31.03. (Antragseingang) des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden. Sollte ein Antrag unvollständig sein, können im Einzelfall fehlende Unterlagen (ab 2024: Nachreich-Frist bis 30.4.) nachgereicht werden. Für die Einhaltung der Antragsfrist wird der Posteingangsstempel herangezogen. Anträge können vorab auch per E-Mail eingereicht werden. Die Originalunterlagen sind jedoch zeitnah und fristgerecht nachzureichen. Vorprüfung von Anträgen erfolgt nicht.

Wird die Nachreich-Frist 30.04. überschritten, wird im betreffenden Förderjahr keine Förderung erfolgen.

Gegebenenfalls notwendige Abschlagszahlungen können nach vorheriger Absprache bis spätestens 02.02.2024 beantragt werden. Ab 2025 werden keine Abschlagszahlungen mehr geleistet.

 

II. Projektförderung

Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell.

Den entsprechenden Antrag, der für jede Krankenkasse einsetzbar ist, finden Sie hier:

Neutraler Antrag auf krankenkassenindividuelle Förderung – Projektförderung – mit Verwendungsnachweis (pdf)

Merkblatt zur Selbsthilfeförderung für Landesorganisationen

Bitte tragen Sie im Antrag unbedingt auf Seite 1 (unten) die gewünschte Krankenkasse ein.

(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Projektförderungsanträge nicht bei der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, sondern bei den einzelnen Mitgliedskassen gestellt werden können: bei der BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, TK.)

Die Anträge bekommen Sie jeweils auch von Ihrer ausgewählten Krankenkasse – bitte wenden Sie sich dann direkt an diese Kasse. Im Fall der Antragsstellung bei der TK verwenden Sie bitte ausschließlich deren Antragsformular.

Sie finden die Namen und Adressen der entsprechenden Krankenkassen vor Ort – u.a. für die krankenkassenindividuelle Förderung – in der Rubrik Ansprechpartner.

Bei den Ansprechpartnern dieser Krankenkassen können Sie Ihre Anträge zur Projektförderung ganzjährig einreichen (Ausnahme: bei der KKH endet die Antragsfrist zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres)