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II. Projektförderung

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

 

Hier geht es um gezielte Projekte und um zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben, die keinen wiederkehrenden Charakter haben. Gefördert werden solche Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.

Diese Aktivitäten sollen im Rahmen der Selbsthilfearbeit in besonderem Maße dazu beitragen, die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken.

Projekte auf Landesebene sollen insbesondere indikationsspezifische Ideen und Beispiele guter Selbsthilfeaktivitäten in der Praxis beleben, entwickeln und festigen. Es ist auch möglich, Themen aufzugreifen, die indikationsübergreifend ausgerichtet sind, um so die Vernetzung und Kooperation in der Selbsthilfe untereinander zu stärken.

Beispiele für Projekte:

  • Veranstaltungen wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen, Fachtage, Gesundheitstage, Symposien, Patiententage
  • Plakataktionen, Werbespots
  • Themenspezifische Fachveranstaltungen im Rahmen von Gremiensitzungen

Bitte beachten Sie, dass seit 2020 einige bisher projekthaft geförderte Aktivitäten nunmehr unkompliziert im Rahmen der Pauschalförderung beantragt werden können. Es handelt sich hierbei um

  • wiederkehrende Großveranstaltungen, in erster Linie Selbsthilfetage
  • Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne. Darunter fallen u. a. Infomedien wie Homepages, Wegweiser, Hilfsmittel wie Datenbankprogramme, Neuerstellung von Medien (z. B. Flyer).
  • Interne Fortbildungen für Selbsthilfegruppen

Die Aktivitäten die wir entsprechend den rechtlichen Vorgaben nicht fördern dürfen finden Sie hier.

Antragsfrist

Die einzelnen Krankenkassen oder Ihre Verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Projektförderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung und setzen diese entsprechend um. Das bedeutet:

Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung gibt es keine einheitliche Antragsfrist. Ggf. geltende Fristen müssen Sie bitte bei jeder gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ihren Verbänden einzeln anfragen.

Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt  beginnen, wenn eine Bewilligung oder Genehmigung der Krankenkasse oder des Krankenkassenverbandes da ist.

 

Anträge

Fragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Beginn eines Projektes bei der/dem von Ihnen favorisierten Krankenkasse/-verband nach, ob die Förderung möglich ist und ob noch Fördergelder vorhanden sind.

Den Projektantrag können Sie dann bei der/dem von Ihnen favorisierten Krankenkasse/-verband stellen.

Die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung kann bei den einzelnen Krankenkassen variieren. Einige Krankenkassen oder deren Verbände haben ggf. definierte Förderschwerpunkte. Rufen Sie einfach an und fragen Sie danach.

Unter Antragsformulare/ II. Projektförderung finden Sie das Formular, das für alle fördernden Krankenkassen/-verbände verwendbar ist. Stellen Sie Ihre Anträge auf jeden Fall schriftlich mit den rechtsverbindlichen Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten.

Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen an die entsprechende Krankenkasse.

Für eine Bewertung Ihres Antrages ist es notwendig, dass er folgende Angaben beinhaltet:

  • Finanzierungsplan (gesamte Einnahmen und Ausgaben, die für das Projekt anfallen). Bitte stellen Sie Ihre benötigten Fördermittel übersichtlich und nachvollziehbar dar
  • Zielgruppe des Projektes
  • Zeitplan und Laufzeit des Projektes
  • Inhaltliche Beschreibung des Projektes mit Aufführung Ihrer Zielsetzung und den Erfolgsindikatoren
  • Benennung anderer Kooperationspartner und Beteiligter
  • Projektplan (Aufbau, Ablauf, Umsetzung, Durchführung)

 

Was passiert mit Ihrem Antrag?

Wie der Name schon sagt, setzen die jeweiligen Krankenkassen-/verbände die krankenkassenindividuelle Förderung in eigener Verantwortung um: Die jeweiligen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände entscheiden eigenständig über eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrages und die Höhe der Bezuschussung.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Leitfadens. Das Förderverfahren wird demnach spätestens drei Monate nach Ablauf eventueller Antragsfristen bzw. nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen abgeschlossen.

Es gibt kassenspezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte, die hier leider aufgrund der Vielzahl nicht alle abgebildet werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Krankenkasse oder deren Verbände, bei der Sie die Förderung beantragen.

Die Beurteilung der Förderfähigkeit unterliegt der/dem jeweiligen Krankenkasse/-verband. Vorrangig berücksichtigt werden kann hier ein ggf. vorliegender Förderschwerpunkt oder Projekte, die besonders gut in das Leitbild einer Krankenkasse/-verband passen.

Denkbar sind auch gemeinsame Projekte mit einer Krankenkasse/-verband.

 

Nachweis der Mittelverwendung

Die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel muss durch Sie als Selbsthilfekontaktstelle in einem Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projektes nachgewiesen werden. Die Einreichfrist für den Nachweis finden Sie in der Regel im Bewilligungsschreiben.

Der Verwendungsnachweis setzt sich aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie dem Tätigkeitsbericht zusammen. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben umfassen, die mit Ihrem Projekt zusammenhängen.

Gerne dürfen Sie auch Flyer, Presseartikel oder Ähnliches zu Ihrem Projekt mit dem Nachweis mitschicken.

Bitte denken Sie daran, dass Sie alle Einzelbelege und Verträge, die mit dem Projekt zusammenhängen, mindestens sechs Jahre aufbewahren.

 

Nebenbestimmungen

Wir als Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind gesetzlich verpflichtet, die „Spielregeln“ für die Selbsthilfeförderung durch Allgemeine Nebenbestimmungen festzulegen.

Bitte lesen Sie diese aufmerksam vor Ausfüllen Ihres Antrages durch und beachten diese, sonst können wir Ihren Antrag leider nicht fördern.

 

Fehlbedarfsfinanzierung

Die Projektförderung wird vorrangig als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bei dieser Finanzierung werden die ankerkannten förderfähigen Ausgaben und die Eigenmittel und sonstigen Einnahmen Ihrer Selbsthilfekontaktstelle ermittelt. Aus dieser Differenz ergibt sich die mögliche Fördersumme.

Einsparungen oder Mehreinnahmen führen grundsätzlich zu einer entsprechenden Rückzahlung der Fördermittel oder können ggfs. angerechnet werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer ausgewählten Krankenkasse.