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Förderverfahren

Selbsthilfekontaktstellen sind überwiegend örtlich oder regional arbeitende, professionelle Beratungseinrichtungen mit regelmäßigen Öffnungs- und Sprechzeiten, die die Interessen und die infrastrukturelle Unterstützung von Selbsthilfegruppen wahrnehmen.

Die dort tätigen, hauptamtlichen Mitarbeiter gewährleisten eine bedarfsgerechte, kontinuierliche und auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen abgestimmte Beratungstätigkeit. Sie vereinen somit unter einem Dach Funktionen als Anlaufstelle, Koordinatoren aber auch Wegweiser für die Stärkung von „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Sie können in unterschiedlichen Organisations- und Trägerschaftsstrukturen geführt werden, z. B. als Eingetragener Verein, in Kommunaler Trägerschaft, unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes oder auch einer GmbH.

Selbsthilfekontaktstellen sind als Streiter in der Sache im gesundheitspolitischen Geschehen sehr präsent und stellen somit einen wichtigen Pfeiler in der Selbsthilfelandschaft dar.

Gern bezuschussen wir als gesetzliche Krankenkassen (GKV) diese wichtige Arbeit – zwei Förderstränge sind möglich:

  1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung  
  2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung  

 

Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit wir Ihre Selbsthilfekontaktstelle fördern können:

  • Ihre Kontaktstelle hält bereichs-, themen- und indikationsgruppenübergreifende Unterstützungsangebote zur methodischen Anleitung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfegruppen bereit.
  • Ihre Einrichtung ist für alle im Krankheitsverzeichnis aufgeführten Krankheitsgruppen offen. Ein Verzeichnis der Krankheitsbilder finden Sie in Anlage 2 des Leitfadens.
  • Sie unterstützen mit Ihrer Arbeit aktiv Betroffene, die eine Selbsthilfegruppe gründen möchten, oder betroffene Personen, die auf der Suche nach einer für sie passenden Gruppe sind.
  • Mit der Zurverfügungstellung z. B. von eigenen Räumlichkeiten bieten Sie auch infrastrukturelle Hilfen an.
  • Sie fördern Kooperationen, vermitteln Kontakte und vernetzen Angebote in Ihrer Region.
  • Ihre Beratung und Praxisbegleitung bieten Sie kostenlos an.
  • Als Wegweiser im System der vielfältigen Unterstützungsangebote möchten Sie Motivation, Eigenverantwortung und gegenseitige freiwillige Hilfe stärken.

Neben diesen allgemeinen Merkmalen muss die Selbsthilfekontaktstelle auch besondere Fördervoraussetzungen erfüllen. Eine entsprechende Aufzählung finden Sie im Leitfaden.

 

Ausschluss der Förderung

Einige Einrichtungen/Institutionen, die die bisherigen Kriterien nicht erfüllen, sind von einer Förderung nach § 20h SGB V ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Wohlfahrts-/Sozial-/Verbraucher-/Berufs- oder Fachverbände
  • Patientenberatungsstellen
  • Hospizdienste
  • Kuratorien, Stiftungen, Fördervereine
  • Beratungseinrichtungen
  • Einzelpersonen
  • Unterstrukturen von Selbsthilfeorganisationen (z.B. Arbeitsgruppen etc.)
  • Ausschließlich im Internet agierende Selbsthilfeorganisationen. Für Dachorganisationen besteht die Besonderheit, dass diese in der Pauschalförderung keine Fördermittel erhalten können. In der krankenkassenindividuellen Projektförderung ist eine Förderung unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Mehr hierzu erfahren Sie im Leitfaden.
  • Die Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Informationen erhalten Sie im Leitfaden.

 

Förderfähigkeit

Ein Rechtsanspruch auf Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V besteht nicht. Wir bemessen die Förderhöhe immer nach

  • dem Einzelfall
  • den insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln
  • der Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge
  • sowie dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller.

Unsere Förderbeträge bilden generell einen Zuschuss für die Gesamtkosten der Selbsthilfekontaktstellen: Eine Vollfinanzierung der Aktivitäten ist rechtlich nicht vorgesehen.

Förderbeträge können von uns zurückgefordert werden, wenn sich Angaben als unrichtig erweisen oder wenn Fördergelder zweckentfremdet werden.

 

Gut zu wissen

Anpassung des Förderverfahrens sowie neue Zuordnung Pauschal-/ Projektförderung nach Änderung des § 20h SGB V ab dem 01.01.2020:

Die Selbsthilfe-Fördermittel für die Pauschal- und Projektförderung werden seit 2020 anders verteilt: Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände stellen seither mindestens 70 % für die gemeinschaftliche Pauschalförderung zur Verfügung (bisher 50 %), für die Projektförderung verbleiben den Krankenkassen dann noch 30 % (bisher 50 %) der Fördermittel. Diese Budgetverschiebung wirkt sich auf das Förderverfahren und die Zuordnung Pauschal-/ Projektförderung für Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg aus: seit 2020 können Sie gewisse, bisher als Projekt geförderte, Vorhaben und Aktivitäten unkompliziert im Rahmen der Pauschalförderung beantragen (Seminare für Selbsthilfegruppen, Veranstaltungen und Vorhaben im Bereich Öffentlichkeitsarbeit).

Hier finden Sie als Mitarbeitende einer Selbsthilfekontaktstelle die Übersicht zu den geltenden Förderkriterien zum 01.01.2024 für die SHK nach § 20h SGB V.

 

SEKiS Baden-Württemberg – die Selbsthilfekontaktstelle auf Landesebene in Baden-Württemberg – unterstützt die 35 Selbsthilfekontaktstellen in Haupt- und Nebenaufgabe durch Fachberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.

Auf der SEKiS-Homepage finden Sie viele wissenswerte Informationen zur Selbsthilfe in Baden-Württemberg sowie die Kontaktdaten aller Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg – auch in Ihrer Nähe!

Sehen Sie hier, wie LAG KISS und SEKIS entstanden sind, wie sie arbeiten und was sie tun. Gerne können Sie dazu auch diesen kurzen Film anschauen.

 

Transparenz

Die Krankenkassen und ihre Verbände sind verpflichtet, die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Förderjahr sowie die verausgabten Fördermittel des Vorjahres transparent zu machen.

Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt in Baden-Württemberg für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung mittels Jahresberichten sowie Übersichtslisten. Die Übersichtslisten finden Sie unter der Rubrik Grundlagen, Jahresübersicht Fördermittel.

In der krankenkassenindividuellen Projektförderung informieren die Krankenkassen und/ oder ihre Verbände jeweils in eigener Verantwortung, z.B. im Internet, über die verfügbaren und verausgabten Mittel.