I. Pauschalförderung
Die Formulare sind als beschreibbares PDF hinterlegt. Bitte speichern Sie das jeweilige PDF vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Rechner. Um die hinterlegten Funktionen fehlerfrei zu gewährleisten, öffnen Sie das PDF von dort aus bitte zwingend mit der aktuellen Version des ADOBE READER (diese finden Sie links).
Antrag Pauschalförderung (pdf)
Hier finden Sie als Mitarbeitende einer Selbsthilfekontaktstelle die Übersicht zu den geltenden Förderkriterien zum 01.01.2024 für die SHK nach § 20h SGB V.
Die Koordination der Förderung von Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Baden-Württemberg, übernommen.
Bitte beachten Sie die Antragfrist und stellen Sie Ihre Anträge auf Pauschalförderung immer bis zum 31.03. (Antragseingang) des laufenden Jahres per Post an:
GKV-Gemeinschaftsförderung BW
c/o vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg
Martina Schickerling
Christophstr. 7
70178 Stuttgart
Telefon 0711 23954-42
martina.schickerling@vdek.com
Ihre Anträge werden selbstverständlich aber auch von allen anderen Mitgliedern der GKV-Gemeinschaftsförderung BW entgegengenommen und dann an den vdek weiter geleitet.
Bitte beachten Sie:
Nur vollständige Antragsunterlagen gewährleisten die abschließende Prüfung Ihres Förderantrages. Deshalb sind bei der Beantragung pauschaler Fördermittel bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung BW“ alle notwendigen/ aufgeführten Antragsunterlagen einzureichen.
Anträge müssen spätestens bis zur Antragsfrist am 31.03. (Antragseingang) des jeweiligen Förderjahres komplett eingereicht werden. Für die Einhaltung der Antragsfrist wird der Posteingangsstempel herangezogen.
Sollte ein Antrag unvollständig sein, so können im Einzelfall fehlende Unterlagen innerhalb der Nachreichfrist bis spätestens 30.04. des Förderjahres nachgereicht werden. Später eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
II. Projektförderung
Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell.
Den entsprechenden Antrag, der für jede Krankenkasse einsetzbar ist, finden Sie hier:
Bitte tragen Sie unbedingt auf Seite 1(unten) die gewünschte Krankenkasse ein.
(Hinweis des vdek: Bitte beachten Sie, dass Projektförderungsanträge nicht bei der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, sondern bei deren einzelnen Mitgliedskassen gestellt werden können: bei der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH))
Die Anträge bekommen Sie jeweils auch von Ihrer ausgewählten Krankenkasse.
Sie finden die Namen und Adressen der entsprechenden Krankenkassen vor Ort – u.a. für die krankenkassenindividuelle Förderung – in der Rubrik Ansprechpartner.
Bei den Ansprechpartnern dieser Krankenkassen können Sie Ihre Anträge zur Projektförderung ganzjährig einreichen.