Die gesetzlichen Regelungen (§ 20h SGB V) geben in Deutschland zwei Förderstränge für die Selbsthilfe vor. Die Gelder sollen jeweils 70/30 % eingesetzt werden für die
- Pauschalförderung = kassenartenübergreifende Förderung = 70 %
- Projektförderung = krankenkassenindividuelle Förderung = 30 %
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die Pauschalförderung erfolgt auf allen Förderebenen – also sowohl auf Bundes-, Landes,- als auch auf örtlicher Ebene.
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, bei der alle gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände (GKV) in Baden-Württemberg zusammenarbeiten, dient der gemeinsamen Basisfinanzierung der Selbsthilfe. Für diesen Zweck haben die Kassen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet: die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Baden-Württemberg“, deren Mitglieder Sie in dieser Übersicht sehen können.
Die GKV-Gemeinschaftsförderung SH BW schloss im Juni 2008 eine Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfeverbände und -organisationen, der Selbsthilfegruppen sowie der Selbsthilfekontaktstellen in Baden-Württemberg zur Umsetzung des damaligen § 20c SGB V. Die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung von § 20h SGB V wurde zum 01.01.2022 neu aufgesetzt. Um die Arbeit der GKV-Gemeinschaftsförderung SH BW und auch die Beteiligungsfunktion von Selbsthilfevertretungen nach außen transparent darzustellen, wurde ebenso zum 01.01.2022 der vormalige Geschäftsverteilungsplan in die aktuelle Geschäftsordnung überführt – Sie können diese hier einsehen.
Alle Details zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung in Baden-Württemberg sowie Anträge und Ansprechpartner finden Sie unter den jeweiligen Bereichen: Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen oder Selbsthilfekontaktstellen.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Baden-Württemberg stellen den Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen auf Landesebene sowie den Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene in Baden-Württemberg individuell Fördermittel für Projekte zur Verfügung.
Projekte sind zeitlich und inhaltlich begrenzte Vorhaben, die über das normale Maß bzw. Basisgeschäft der Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Es gibt kassenspezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte, die leider nicht alle abgebildet werden können. Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse Ihrer Wahl.
Alle Details zur Umsetzung der kassenindividuellen Projektförderung in Baden-Württemberg, sowie Ansprech-partner finden Sie unter den jeweiligen Bereichen: Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen oder Selbsthilfekontaktstellen.
Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Förderung auf Bundesebene werden jährlich im Oktober in einem gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Das aktuelle Rundschreiben finden Sie hier: Gemeinsames Rundschreiben
Digitale Antragstellung auf Bundesebene für das Förderjahr 2024 / Newsletter
OKT 2023: Für die NAKOS aber auch für die Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisation ist es jetzt auch wieder im Webportal möglich, digitale Anträge auf Pauschalförderung bei der GKV-Gemeinschaftsförderung und Projektfördermittel bei den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit und KKH Kaufmännische Krankenkasse), beides auf Bundesebene, zu stellen. Näheres dazu erfahren Sie hier im Newsletter.